Die häufigsten Fragen an uns:
* Wie ist die Finanzierung eines Pflegeplatzes möglich?
- Jeder, der Anrecht auf AHV oder IV hat, hat auch Anspruch auf Ergänzungsleistungen.
Ebenfalls beantragen kann man die Hilflosenentschädigung.
Die Berechnung gestaltet sich immer individuell.
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
* Kann man bei uns auch bis zum Tod bleiben?
- Wir betrachten das Sterben als einen natürlichen Vorgang und akzeptieren den Tod als
Ende des Lebens.
- Wenn es die Situation erlaubt und es für alle Beteiligten stimmt, ist es ohne weiteres
möglich
* Kann man die eigenen Möbel mitnehmen?
- Ja, einzige Ausnahme ist das Bett. Unsere 16 m2 – Zimmer sind mit einem Pflegebett
ausgestattet.
* Kann ich bei meinem Hausarzt bleiben?
- Für unsere Bewohner gilt die freie Arztwahl.
Der Arzt/ die Ärztin muss jedoch jederzeit die Betreuung sicherstellen können und bereit
sein, Hausbesuche bei uns durchzuführen.
Im Interesse der Behandlungsqualität stehen wir in engem Kontakt mit den Hausärzten.
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